So funktioniert die Abrechnung der Therapie
Ich arbeite als Vertragslogopädin für die ÖGK, SVS und BVAEB oder als Wahllogopädin.
Abrechnung über die Krankenkasse:
Für eine vollständige Kostenübernahme der Therapie durch die oben genannten Kassen (ÖGK, SVS, BVAEB) muss die logopädische Therapie vom Facharzt verordnet sein (HNO-Facharzt / Kinderarzt / Kieferorthopäde / Zahnarzt / Neurologe / Allgemeinmediziner in Ausnahmefällen / Einrichtungen der Sozialversicherungsanstalten, z.B. Ambulatorien).
Abrechnung als Wahllogopädin
Bei einer Therapie als Wahllogopädin erhalten Sie von mir eine monatliche Rechnung für die geleisteten Therapieeinheiten. Diese Rechnung können Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Für eine Kostenübernahme der Therapie durch Ihre Krankenkasse muss die logopädische Therapie …
- vom Facharzt verordnet (HNO-Facharzt / Kinderarzt / Kieferorthopäde / Zahnarzt / Neurologe / Allgemeinmediziner in Ausnahmefällen / Einrichtungen der Sozialversicherungsanstalten, z.B. Ambulatorien) und
- vom Chefarzt Ihrer Krankenkasse bewilligt werden (ab der 2. Therapiesitzung)
Nach Abschluss der Therapie legen Sie Ihrer Sozialversicherungsanstalt die Originalrechnung zusammen mit der bewilligten ärztlichen Verordnung vor. Im Anschluss erhalten Sie einen Teil der Kosten von Ihrer Kasse refundiert.
Meine Tarife als Wahllogopädin richten sich nach den Tarifempfehlungen des Fachverbands logopädieaustria.
Für weitere Informationen zu Rückerstattungssätzen wenden Sie sich bitte an Ihre Sozialversicherungsanstalt.